Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Position von Opfern einer Straftat deutlich verbessert. Hier hilft das „Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren" weiter.
Als Geschädigter einer schweren Straftat sind nicht nur bloßer Zeuge im Straf-prozess gegen den/die Täter, sondern die Geschädigten haben die Möglichkeit auf das Verfahren als Opfer durch ihren Rechtsanwalt auch Einfluss zu nehmen.
Der Opferanwalt ist insbesondere tätig:
-
Als Beistand bei polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und
gerichtlichen
Vernehmungen
Vernehmungen
- Akteneinsicht
- Erhebung der Nebenklage. Nicht nur die
Staatsanwaltschaft sitzt dem Täter
gegenüber, sondern auch das Opfer der Straftat hat beim Prozess gegen den
Täter eigene Rechte. Im Plädoyer kann der Opferanwalt z.B. ein höheres
Strafmaß als die Staatsanwaltschaft beantragen und über geeignete Anträge
kann bereits im Strafverfahren gesorgt werden, dass Täter auch an das
Opfer Schmerzensgeld und/oder andere Wiedergutmachungsleistungen
erbringen müssen. Somit kann ein weiterer Zivilprozeß wegen Schadensersatz
und Schmerzensgeld quasi vorweggenommen und ersetzt werden.
gegenüber, sondern auch das Opfer der Straftat hat beim Prozess gegen den
Täter eigene Rechte. Im Plädoyer kann der Opferanwalt z.B. ein höheres
Strafmaß als die Staatsanwaltschaft beantragen und über geeignete Anträge
kann bereits im Strafverfahren gesorgt werden, dass Täter auch an das
Opfer Schmerzensgeld und/oder andere Wiedergutmachungsleistungen
erbringen müssen. Somit kann ein weiterer Zivilprozeß wegen Schadensersatz
und Schmerzensgeld quasi vorweggenommen und ersetzt werden.
- Beratung
und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen den Täter und
nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Die Landesstiftung Opferschutz
in Baden-Württemberg hat es sich zum Ziel gesetzt, Opfern von Straftaten zu
helfen.
nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Die Landesstiftung Opferschutz
in Baden-Württemberg hat es sich zum Ziel gesetzt, Opfern von Straftaten zu
helfen.
Zum einen geschieht dies durch direkte finanzielle Zuwendungen an von
Gewalttaten betroffene Personen. Zum anderen können durch die Stiftung aber
auch Opfer-Zeugen-Betreuungsprogramme unterstützt werden.
Als erfahrener Rechtsanwalt und Opferanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte im Strafverfahren gegen den Täter als Rechtsanwalt des Opfers auch durchzusetzen.
Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden.
Sie, beziehungsweise die Angehörigen erhalten bei mir zeitnah einen ersten
Beratungstermin. Meine Kanzlei vertritt Betroffene in der Region Stuttgart.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446 (Hier vergibt Ihnen das Kanzleisekretariat einen Besprechungstermin)
E- Mail : KanzleiEschle@t-online.de
www.rechtsanwalt-eschle.info
(ausführliche Homepage )
Anwaltskanzlei Eschle, Internetblogs nach Rechtsthemen sortiert: http://sites.google.com/site/rechtsanwalteschle
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